Größe, Gewicht und Sehschärfe in Stellenanzeigen

Do, Jul 10, 2008

Job, Karriere & Recruiting

Ich schaue immer mal wieder in den online Jobbörsen nach Stellenanzeigen, die entweder witzig sind oder gegen das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) verstossen. Heute habe ich eine Anzeige der nahmhaften Lufthansa gefunden. Was mich wirklich erstaunt hat, denn gerade ein solches Unternehmen müsste doch effektive Kontrollmechanismen im Rechtsbereich haben.

Heute dann die Stellenanzeige, die laut AGG Behinderte ausgrenzt und somit der Klage durch abgewiesene Bewerber, Tür und Tor öffnet.

lufthansa AGG

Unter den Gesichtspunkt keine Behinderten auszugrenzen, fallen die Punkte Mindestgröße, Sehschärfe, Gewicht und auch die Belastung unter Stress. Hier gilt in meinen Augen keine Rechtfertigung der unmittelbaren Benachteiligung nach § 8 I AGG:

“nur zulässig, wenn der Benachteiligungsgrund (Rasse, Geschlecht…etc.) wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderungen angemessen sind.

Ich werde da mal nachhaken, da Fluggesellschaften vielleicht argumentieren wollen, dass aus Sicherheitsgründen, bestimmte körperliche Voraussetzungen erforderlich sind.

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Ich heiße Thorsten zur Jacobsmühlen bin freier Recruiting Stratege, Social Media und HR-SEO Evangelist, Autor und Blogger. Ich berate Unternehmen im strategischen Aufbau modernster Methoden im Recruiting. Seit über 10 Jahren im e-Recruiting tätig und seit 1994 im Web.Weitere Infos über die Autorenseite

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2 Kommentare dazu:

  1. Richard sagt dazu:

    Thorsten, Schutz vor Diskriminierung ist die eine Seite der Münze, Eignung für den Job die andere. Doch Job ist nicht gleich Job, bei einigen Tätigkeiten könnte ein Diskriminierungsverbot sich verheerend auswirken, wie in diesem Artikel beschrieben:
    http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,565350,00.html

  2. Thorsten sagt dazu:

    Hall Richard. Natürlich ist das AGG auch ein Gesetz was Stilblüten treibt. Mir geht es auch nicht darum zu sagen, dass eine Stellenanzeige falsch wäre. Es geht lediglich darum, dass es das Gesetz gibt und das es teure Geldbußen für Zuwiderhandlungen setzen kann. Das eine Stewardess eine Mindestgröße braucht um an die Fächer für das Handgepäck zu kommen oder an die Beatmungsmasken ist mir klar. Auch dass diese im Notfall Nerven bewahren müssen und wenn bei einem Absturz die Brille fliegen geht und man wie ich, mit 9 Dioptren dann nicht gerade mehr hilfreich für andere sein kann ist auch mir bekannt. Aber es geht darum, ob hier Ausnahmen greifen, die das AGG umgehen oder eben nicht. Und wenn nicht, kann dass für die betreffenden Unternehmen sehr teuer werden. Lufthansa hat im letzten Jahr ein Verfahren gegen eine Stewardess verloren, wo es um die Altergrenze ging und hat nach meiner Recherche € 4000,- Schadensersatz zahlen müssen. Wenn sich pro Monat vielleicht 200 Frauen und Männer als Bordpersonal bewerben und Absagen bekommen, und dann 2 Monate Klagezeit haben, dabei wissen das solch eine Stellenanzeige vielleicht klagenswert ist weil sie gegen das AGG verstößt, kann das sehr viel Geld kosten. Aus diesem Grunde bin ich immer der Meinung das man darüber reden sollte. Nur so lassen sich Fehler für alle anderen vermeiden.

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