Vor gut einer Woche habe ich darüber geschrieben, dass der Zugang von ausländischen Fachkräften aus den neuen EU Staaten zum deutschen Arbeitsmarkt, lediglich dadurch erleichtert wird, dass statt eines Jahresgehaltes von € 84.600,- nun “nur” noch ein Verdienst von € 63.600,- nötig ist, um nicht an der Vorrangprüfung der Arbeitsämter zu scheitern.
Nun kommt heute morgen die Meldung rein, dass die Bundesregierung am heutigen Tage beschließen wird, dass die Vorrangprüfung nun ganz für Fachkräfte wegfallen soll und diese lediglich für Drittstaaten weiterhin bestehen bleibe. Für diese Staaten außerhalb der EU gelte dann der niedrigere Jahresverdienst von € 63.000,- um das Ticket für den Arbeitsmarkt zu erhalten. Verbunden damit, wärer auch eine unbefristetes Aufenthaltsrecht.
Ich habe gerade die Pressestelle im Bundesminsterium angerufen und um nähere Infos gebeten. Diese bereiten allerdings gerade die offizielle Pressemitteilung vor, die noch nicht raus ist. Sobald dies geschehen ist, werde ich das sofort hier posten.





























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