Arbeitsmarkt wird für Fachkräfte der EU geöffnet.

Mi, Jul 16, 2008

Job, Karriere & Recruiting

Fachkräfte EUSo, nun ist es amtlich und ich bin froh, dass man wenigstens den Arbeitsmarkt für die Fachkräfte der neuen EU Mitgliedsstaaten öffnet.

Fachkräfte mit Hochschulabschluss aus der EU, können demnach ohne Vorrangprüfung einen Job in Deutschland annehmen. Für alle anderen Menschen der neuen EU Mitgliedsstaaten wird der Eintritt in ein Arbeitsverhältnis in Deutschland, erst 2011 möglich sein. Die Fristen sind somit um 3 Jahre verlängert worden. Ausnahme bilden die Saisonkräfte. Für Drittländer gilt die Vorrangprüfung nach wie vor, allerdings mit einem niedrigeren, nötigen Jahresgehalt von nunmehr € 63.600,-

Hier die Beschlüsse im Einzelnen:

  • Ab dem 01. Januar 2009 wird der Arbeitsmarkt für Akademikerinnen und Akademiker (Universitäts- oder Fachhochschulabschluss) aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten vollständig geöffnet. Also keine Vorrangprüfung mehr.
  • Die derzeit geltenden Übergangsregelungen, die eine Ausnahme von dem Grundsatz der Freizügigkeit für neue Beitrittsstaaten beinhalten, werden für die EU-8 Länder, also Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen und Solwenien bis zum 30. April 2011 verlängert. Für Bulgarien und Rumänien wird diese bis zum 31. Dezember 2011 verlängert.
  • Im Bereich der Saisonarbeitskräfte, für die Landwirtschaft, wird der Bedarfsfall entscheiden. Hier werden Gremien mit Vertretern der Landwirtschaft wohl je nach Lage entscheiden.
  • Die Einkommensgrenze für Hochqualifizierte wird von derzeit € 86.400 auf € 63.600 gesenkt.
  • Ab Januar 2009 können alle Akademiker mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss aus Drittstaaten eingestellt werden. Bedingung ist aber nach wie vor die Vorrangprüfung. Diese soll ausschließen, dass eine innländische Fachkraft für die Stelle zur Verfügung steht. Für Familienangehörige ausländischer Akademiker wird auf die Vorrangprüfung verzichtet.
  • Ausnahme: Absolventen von deutschen Schulen im Ausland ist keine Vorrangprüfung notwendig. Die Regierung argumentiert hier, dass  diese über “vertiefte Kenntnisse der deutschen Sprache und der deutschen Kultur verfügen.” Bei ihnen wird auf die Vorrangprüfung zu jeder berufsqualifizierenden Ausbildung und der anschließenden Beschäftigung sowie bei Vorliegen eines akademischen Abschlusses zu jeder der Ausbildung entsprechenden Tätigkeit verzichtet.
  • Deutschland wird vor allem die Potentiale derjenigen jungen geduldeten Ausländerinnen und Ausländer nutzen, die durch Integration im Inland mit der deutschen Kultur vertraut sind und hier ihre Ausbildung absolvieren (“Bildungsinländer”). Dieser Personenkreis wird bessergestellt, u.a. durch einen erleichterten Zugang zu einer Ausbildung sowie durch die Möglichkeit, bei Vorliegen genau definierter Kriterien einen sicheren Aufenthaltsstatus (Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung) zu erhalten, wenn sie über eine verbindliche Einstellungszusage oder bereits über ein entsprechendes Arbeitsverhältnis verfügen.
  • Auch geduldete Hochschulabsolventen, deren Studienabschluss in Deutschland anerkannt ist, und die zwei Jahre lang durchgängig in einem ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf gearbeitet haben, sollen wie geduldete Fachkräfte, die zwei Jahre lang durchgängig in einer Beschäftigung tätig waren, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung voraussetzt, einen sicheren Aufenthaltstatus erhalten können.
  • Nachteile gegenüber englischsprachigen Einwanderungsländern aollen dadurch ausgeglichen werden, dass Erleichterungen bei der formalen Anerkennung von ausländischen Abschlüssen sowie die bessere Nutzung der Potentiale und Qualifikationen von Migranten, insbesondere durch gutes Profiling und gezielte Anpassungsqualifizierung stattfinden soll.

Neben diesen Maßnahmen sollen mit Hilfe eines Arbeitsmarkt-Monitorings aktuelle, mittel- und längerfristige Arbeitskräftebedarfe besser identifiziert sowie die Entwicklung von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage ermittelt werden, um auf Grundlage dieser Erkenntnisse unter Berücksichtigung längerfristiger Faktoren im Einzelfall pragmatische Entscheidungen treffen zu können. Zum Arbeitskräfte-Monitoring wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Abstimmung mit den anderen beteiligten Ressorts und der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung eine Allianz einberufen, um die Bundesregierung bei Entscheidungen zur arbeitsmarktadäquaten Zuwanderung zu beraten. Des Weiteren wird das BMAS einen Frühindikator konzipieren, der die Erwartungen von Unternehmen über den zukünftigen Arbeitskräftebedarf durch einen Index abbildet.

Bildquelle: Wolfgang Staudt unter der Creative Common License

 

 

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Ich heiße Thorsten zur Jacobsmühlen bin freier Recruiting Stratege, Social Media und HR-SEO Evangelist, Autor und Blogger. Ich berate Unternehmen im strategischen Aufbau modernster Methoden im Recruiting. Seit über 10 Jahren im e-Recruiting tätig und seit 1994 im Web.Weitere Infos über die Autorenseite

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3 Kommentare dazu:

  1. Alhich sagt dazu:

    Hallo,
    also wie sieht es aus für ausländische Hochschulabsolventen, die früher in Deutschland studiert haben und jetzt im Ausland arbeiten. Is die Vorrangprüfung für sie notwendig oder werden diese als Absolventen von deutschen Schulen im Ausland betrachtet?
    Bitte um Feedback.
    Danke im Vorraus.
    Gruß
    Alhich

  2. Thorsten sagt dazu:

    Gute Frage. Ich werde mich morgen darum kümmern und versuchen vom Refferat eine entsprechende Antwort zu erhalten. Auf jeden Fall werde ich mich dahinterklemmen.

  3. Katti sagt dazu:

    Hallo Thorsten,

    ich komme aus Polen, bin hier in Deutschlan seit 4 Jahren. Im März werde ich mit meinem Studium fertig. Wie sehen meine Chance auf Arbeitserlaubnis in meinem neuen Beruf?
    Bekomme ich nach fündten Jahr der Aufenthalt das Daueraufenthalterlaubnis nach §4a FreizügG/EU?
    Kann es passieren, dass ich nach dem Verlust der Aufenthalterlaubnis aus Titel des Studiums keine Aufenthaltgeneghmigung zur Erwerbstätigkeit bekomme?
    Ich habe unbefristete Aufentahlterlaubnis aus dem §5 FreizügG/EU
    Danke voraus für die Hilfe
    Grüß Katti

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