Kein erweiterter Schutz für Praktikanten

Mi, Dez 17, 2008

Studium & Ausbildung

Praktikanten können bis zu 2 Monate nach Ausscheiden aus dem Unternehmen, gegen eine zu geringe Entlohnung klagen.  Arbeitsminister Scholz wollte diese Frist nun auf 3 Jahre verlängern laut einem Artikel des Handelsblattes. Und nicht nur das. In Zukunft sollten Praktika im BGB als Lernverhältnisse und nicht als Arbeitsverhältnisse definiert werden. Auch wollte Scholz eine Art Mindestlohn für Praktikanten im BGB verankern.

Industrie ist nicht begeistert

Sollte es zu einem Streitfall kommen, wären aufgrund der zusätzlich angestrebten Beweislastumkehr, die Unternehmen im Falle einer Klage gezwungen zu beweisen, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis und nicht um ein Praktika gehandelt hat. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat bei den Unternehmen eine Umfrage gestartet und die sagt, dass rund die Hälfte der Unternehmen keine Praktikanten mehr nehmen würden, wenn sie im Konfliktfall künftig vor Gericht beweisen müssten, sie nicht unzulässig als Arbeitskraft eingesetzt zu haben. Das gleiche gilt bei Ausdehnung der Klagefrist gegen zu geringes Entgelt auch schon auf ein Jahr.

100.000 Praktika weniger

Dies würde im Ernstfall einen Verlust von rund  100.000 Praktikaplätzen bedeuten. Zuviel für Annette Schavan vom Bildungsministerium, die damit dem Ansinnen von Scholz eine Abfuhr erteilt hat. Ob sich zukünftig irgendetwas an den Regelungen ändern wird, steht somit wieder in den Sternen.

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Ich heiße Thorsten zur Jacobsmühlen bin freier Recruiting Stratege, Social Media und HR-SEO Evangelist, Autor und Blogger. Ich berate Unternehmen im strategischen Aufbau modernster Methoden im Recruiting. Seit über 10 Jahren im e-Recruiting tätig und seit 1994 im Web.Weitere Infos über die Autorenseite

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2 Kommentare dazu:

  1. Benny sagt dazu:

    Ich wurde in meinem Praktikum auch als Arbeitskraft eingesetzt – sonst stirbt man doch vor langer Weile. Jeder kann sich doch vor Praktikumsantritt über das Gehalt und die Arbeit in einem Bewerbungsgespräch informieren. Ist es mir zu wenig, nehm ich den Job nicht an. Denke ich, dass sich mir durch das unbezahlte Praktikum berufliche möglichkeiten eröffnen, nehme ich es trotz mieser Bezahlung an (z.B. Volontariat)…

  2. Thomas sagt dazu:

    Natürlich kann man nicht in jeder Lebensphase ein bezahltes Praktikum erwarten, doch sollte jeder aufpassen, dass er sich nicht unter Wert verkauft. Es ist wichtig, gut abzuwägen, ob ein bezahltes Praktikum möglich ist, was andere Arbeitgeber für Konditionen haben und ob sich das Angebot einer unbezahlten Arbeitskraft wirklich lohnt. Schließlich gibt es auch zahlreiche bezahlte Praktika! Und wenn dies zum gesetzlichen Standard wird, kann sich das Praktikumsangebot nur verbessern!

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