Gehören Social Network Kontakte dem Arbeitgeber?

Di, Aug 26, 2008

Job, Karriere & Recruiting

linkedin account löschen Hört sich unglaublich an? Ein ehemaliger Mitarbeiter von Hays (einem in erster Linie mit der Vermittlung von IT Projektmitarbeitern beschäftigten Unternehmen) kann darüber gar nicht lachen. Als er seinen Job aufgab und sich im gleichen Geschäftsfeld selbstständig machte, verklagte Ihn Hays auf die Herausgabe seines Profils und damit seiner Kontakte.

Der Mann verteidigte sich damit, dass die Kontakte schließlich zur freien Verfügung stehen würden, wenn diese im öffentlichen Bereich liegen würden. Das englische Gericht gab nun der Klägerin Recht und verurteilte den Mann zur Löschung seines LinkedIn Profils und auf die Offenlegung aller Dokumente wie E-Mail Verkehr und Rechnungen, da Hays eine Nutzung der Kontakte in LinkedIn für die neue Firma des Beklagten vermutete.

Die Frage ist, wie ein anderes, europäisches Gericht entscheiden würde. Auf jeden Fall zeigt der Fall aber ganz eindeutig, dass es hier einfach noch keine klaren Regelungen gibt. Ich für meinen Teil allerdings finde die Entscheidung recht einseitig. Ein Social Network dient nun mal der Geschäftsanbahnung. Ich frage mich, ob man jemanden tatsächlich verbieten kann, Kunden des alten Arbeitgebers für eine neue Unternehmung anzusprechen, wenn ein persönlicher Kontakt schon besteht. Sieht man es von der rein virtuellen Seite, so könnte man argumentieren, dass zwischen der Nutzung eines Profils mit Kundenkontakten und einer heimlich ausgedruckten Kundenliste, kein großer Unterschied besteht. Aber vielleicht ist hier noch nicht das letzte Wort gesprochen worden.

Quelle: Bombaycrow

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Der Artikel wurde geschrieben von:

Thorsten - hat 726 Artikel geschrieben auf blogaboutjob Jobs Karriere Recruiting Arbeit.

Ich heiße Thorsten zur Jacobsmühlen bin freier Recruiting Stratege, Social Media und HR-SEO Evangelist, Autor und Blogger. Ich berate Unternehmen im strategischen Aufbau modernster Methoden im Recruiting. Seit über 10 Jahren im e-Recruiting tätig und seit 1994 im Web.Weitere Infos über die Autorenseite

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2 Kommentare dazu:

  1. Pascal sagt dazu:

    Sehr interessant! Ich habe das mal weiter getwitter: http://twitter.com/_pascal_. Planst Du eigentlich einen Twitter Account für blogaboutjob oder gibt es schon einen?
    Viele Grüße,
    Pascal

  2. Thorsten sagt dazu:

    @pascal: Ganz ehrlich, ich bin schon ein online Freak aber der Tag hat nur 24 Stunden. Bei Twitter habe ich mich zwar mal angemeldet, aber kann nicht so den echten Mehrwert für mich erkennen. In erster Linie kostet es mich wieder Zeit. Und davon habe ich verdammt wenig. 2 Networks da, ein Blog hier, ein Unternehmen zu führen da und dann noch neue Produkte entwickeln und Aufträge reinholen. Damit mich meine Familie noch mal sieht, lasse ich das twittern sein.

2 Trackback für diesen Artikel

  1. Fundsachen – Anregungen und Anstöße aus dem Web ... auf Karriere-Bibel sagt dazu:

    [...] Was passiert, wenn ein Mitarbeiter kündigt: Wem gehören dann die Kontakte aus seinen virtuellen Netzwerken à la Xing, LinkedIn oder Facbook? Die Frage ist gar nicht so abwegig: Als ein Hays-Mitarbeiter kündigte, um sich im selben Geschäftsfeld selbstständig zu machen, verklagte Ihn sein ehemaliger Arbeitgeber auf die Herausgabe seines Profils und damit seiner Kontakte. Mit Erfolg. Ein englisches Gericht gab dem Kläger Recht und verurteilte den Mann zur Löschung seines LinkedIn-Profils und auf die Offenlegung aller Dokumente wie E-Mails und Rechnungen, da Hays eine Nutzung der Kontakte in LinkedIn für die neue Firma des Beklagten vermutete. [Gefunden bei: Blogaboutjob] [...]

  2. Recent Links Tagged With "kontakte" - JabberTags sagt dazu:

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