Das Landesarbeitsgericht in Hamm, hat nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) zu Gunsten eines 29jährigen Klägers entschieden und spricht diesem eine Entschädigung von € 3000,- Euro zu.
Der Mann hatte sich auf eine Stellenanzeige des (passenderweise) nordrhein- westfälischen Justizministeriums beworben. Konkret ging es um eine Arbeit im Strafvollzugsdienst des Bielefelder Gefängnisses. Der Bewerber bekam allerdings eine schriftliche Absage, indem darauf hingewiesen wurde, dass er aus Altersgründen nicht geeignet sei. Das Höchstalter war mit 25 Jahren angegeben. Der Grund: Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis kann spätestens bis zum 30. Lebensjahr erfolgen. Der Bewerber sei aber schon 29 und mit der Ausbildung von 2 Jahren über dem zugelassen Eintrittsalter für Beamte.
Nun hat der Bewerber als einer der ersten in Deutschland geklagt und sich dabei auf das AGG berufen. Und er hat Recht bekommen.
Quelle: Radio Berg (mit herzlichen Dank an die Redaktion für die nette mail!)





























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