Erfolgreiche Klage gegen Absage aufgrund einer Altersvorgabe

Di, Aug 26, 2008

Job, Karriere & Recruiting

Klage AGG Altersvorgabe stellenanzeigeDas Landesarbeitsgericht in Hamm, hat nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) zu Gunsten eines 29jährigen Klägers entschieden und spricht diesem eine Entschädigung von € 3000,- Euro zu.

Der Mann hatte sich auf eine Stellenanzeige des (passenderweise) nordrhein- westfälischen Justizministeriums beworben. Konkret ging es um eine Arbeit im Strafvollzugsdienst des Bielefelder Gefängnisses. Der Bewerber bekam allerdings eine schriftliche Absage, indem darauf hingewiesen wurde, dass er aus Altersgründen nicht geeignet sei. Das Höchstalter war mit 25 Jahren angegeben. Der Grund: Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis kann spätestens bis zum 30. Lebensjahr erfolgen. Der Bewerber sei aber schon 29 und mit der Ausbildung von 2 Jahren über dem zugelassen Eintrittsalter für Beamte.

Nun hat der Bewerber als einer der ersten in Deutschland geklagt und sich dabei auf das AGG berufen. Und er hat Recht bekommen.

Quelle: Radio Berg (mit herzlichen Dank an die Redaktion für die nette mail!)

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Ich heiße Thorsten zur Jacobsmühlen bin freier Recruiting Stratege, Social Media und HR-SEO Evangelist, Autor und Blogger. Ich berate Unternehmen im strategischen Aufbau modernster Methoden im Recruiting. Seit über 10 Jahren im e-Recruiting tätig und seit 1994 im Web.Weitere Infos über die Autorenseite

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