Zunächst einmal muss ich für Leser die des Rheinischen nicht so mächtig sind, zwei Begriffe erklären. Ein Köbes ist im Rheinland ein Kellner in den hiesigen Brauhäusern. Lesenwert die Erklärung in Wikipedia. Der zweite Begriff betrifft das Altbier, kurz “Alt” genannt, welches in Düsseldorf anstatt eines ordentlichen Kölsch´s serviert wird.
Die Rheinische Post berichtet nun von einem Fall vor dem Arbeitsgericht. Ein Köbes hatte gegen seine fristlose Kündigung geklagt. Diese sprach ihm sein Arbeitgeber aus, nachdem er zum wiederholten Male dabei erwischt wurde, wie er sich von einem Gast zu einem Alt einladen ließ. Schon 2 Abmahnungen hatte es in der Vergangenheit für den Köbes wegen Alkoholkonsums während der Arbeitszeit gegeben. Schriftlich vereinbart wurde im Vorfeld nämlich ein völliger Verzicht bis um 23:00 Uhr. Nun hatte der Arbeitgeber wohl die Nase voll und erteilte nach dem Rausschmiss auch Hausverbot für den Köbes.
Der Köbes verlor nun vor dem Arbeitsgericht. Allerdings muss der Arbeitgeber die fristlose Kündigung in eine fristgerechte umwandeln, ein wohlwollendes Zeugnis ausstellen und eine Abfindung in Höhe von 3000,-Euro zahlen. Damit kann der Gute ja mal nach Köln oder München fahren um ein ordentliches Bier zu trinken. Prost! Übrigens ein nettes Blog rund ums Bier gibt es hier.






























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