Manche haben Nerven. Ein seit 6 Jahren Beschäftigter in Köln hat in den letzten 2 Jahren des öfteren verschlafen und kam mitunter Stunden zu spät in die Firma. Nach zwei Abmahnungen kam er wieder mal zu spät - ganze 3 Stunden! Da hat der Arbeitgeber gekündigt.
Der Langschläfer klagte gegen die Kündigung und argumentierte, dass man ihm keine Pflichtverletzung vorwerfen könne. Er hätte schließlich alles getan um pünktlich zu kommen. Allerdings habe er Schlafmittel eingenommen und deswegen den Wecker und die verabredeten Weckanrufe überhört.
Diese Ansicht konnten die Richter nicht teilen. Jetzt kann sich der Kläger ja erst mal ausschlafen.
Via News.de






























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