In schlechten Zeiten trifft nun mal viele die Kündigung. Was aber ist zu tun, wenn es so weit ist? Ich habe ein paar Infos zusammengefasst zum Thema Kündigung. Beginnend mit der Form einer Kündigung bis zu den Rechten und Pflichten die man als wahrscheinlich, zukünftig Arbeitsloser hat.
Die Kündigung an sich:
- Eine Kündigung hat immer schriftlich zu erfolgen.
- Mündliche Kündigungen sind erst wirksam, wenn eine schriftliche Kündigung folgt. Die Kündigungsfrist beginnt auch erst zu dem Zeitpunkt und nicht als die mündliche Kündigung ausgesprochen wurde.
- Eine rein mündliche Kündigung ohne folgende Schriftform ist unwirksam.
- Die Kündigung muss immer persönlich unterzeichnet sein. Eine automatische oder kopierte Unterschrift macht das Kündigungsschreiben unwirksam.
Wer diese Unterschrift leisten kann und damit zur Kündigung berechtigt ist, hängt von der Gesellschaftsform des Unternehmens ab. Ohne eine extra Vollmacht, ist dies:
- Bei GmbH´s und AG´s der Vorstand, Geschäftsführer oder die Personen denen das Kündigungsrecht aufgrund ihres Aufgabengebietes und Stellung übertragen wurde wie Personalchef oder Prokurist.
- Solltest Du bei einer Personengesellschaft arbeiten wie KG oder OHG, so sind hier die Gesellschafter berechtigt zu kündigen, die einzelvertretungsberechtigt sind.
- Bei Einzelunternehmen ist es der Inhaber selbst, da es sich bei der Unternehmung um eine natürliche Person handelt.
Sollte die Kündigung z.B. durch einen Personalreferenten oder Sachbearbeiter der Personalabteilung erfolgen, muss dieser eine Vollmachtsurkunde besitzen und diese der Kündigung beilegen. Ist das nicht der Fall, kann man die Kündigung zurückweisen. Beruft man sich vor dem Arbeitsgericht darauf, dürfte die Kündigung als unwirksam gelten.
Es gibt noch einige Formfehler, die den Arbeitgebern passieren können. Keine Anmeldung bei Massenentlassungen, falsche Zustellung usw. Ich rate in jedem Falle nach Erhalt der Kündigung einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen um die Kündigung auf Formfehler zu prüfen.
Abfindung bei Kündigung?
Als Arbeitnehmer hast Du keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Es ist eine Kann-Leistung des Arbeitgebers und keine automatische Verpflichtung. Lediglich wenn eine Abfindung schon im Arbeitsvertrag vereinbart, im Sozialplan verankert oder vom Arbeitgeber angeboten wurde, besteht ein rechtlicher Anspruch darauf. Über das Thema Abfindung findest Du hier einen ausführlichen Artikel.
Arbeitssuchend und Arbeitslos
Nach der Kündigung gilt es, sich arbeitssuchend zu melden. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung. Innerhalb von 3 Tagen nach der
Kündigung muss man sich melden. Ansonsten droht eine anschließende Sperre im Bezug des Arbeitslosengeldes von 1 Woche. Man muss sich persönlich melden, kann aber um die Frist zu wahren, sich zunächst telefonisch arbeitssuchend melden, dann aber einen Termin abmachen um sich noch persönlich vorzustellen. Die einheitliche Telefonnummer dafür lautet 0180/1555111 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend)
Die eigentliche Arbeitslosmeldung muss am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Also nach dem letzten Arbeitstag. Sinnvoll ist es aber, dies schon vorher in einem zu erledigen, da man sich bis zu 3 Monate vor seinem letzten offiziellen Arbeitstag arbeitslos melden kann. Also ruhig direkt nach der Kündigung.
Neue Änderungen in 2009
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt seit langem schon Arbeitsuchende bei den Bewerbungs- oder gar Umzugskosten. Seit Anfang des Jahres gibt es ein Vermittlungsbudget mit dem auch Dinge wie Reisekosten zu Vermittlern wie Personalberatern oder zu einem Coaching bezahlt werden.
Sollte man nach einer Kündigung über eine Selbstständigkeit nachdenken, kann man den Gründungszuschuss beantragen. Nähere Infos dazu hier. Zusätzlich kann man aber auch über das oben genannte Vermittlungsbudget weitere Hilfen beantragen. Wie zum Beispiel einen Computer den man für den Start braucht. Ob man etwas aus dem Topf bekommt, entscheidet der Vermittler selber. Und das ist neu. Der persönliche vermittler kann nun Gelder freigeben, die sonst an anderer Stelle bewilligt werden mussten.
+++++++++++++++HINWEIS+++++++++++++++Dieser Artikel will und kann keine arbeitsrechtliche Beratung ersetzen. Ich der Autor, habe keinerlei juristische Ausbildung und rate, sich grundsätzlich an einen Rechtsanwalt oder anderweitige Rechtsberatungen zu wenden.





























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