Die Regierung hat heute beschlossen, dass der Erhalt von Arbeitslosengeld für Künstler nun erleichtert werden soll. Bisher musste man mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragsstellung vorweisen. Nun sind es für eine dreijährige Probezeit nur noch 6 Monate, die man als versicherter Angestellter nachweisen muss.
Dieser Beschluss kommt der Künstlerbranche entgegen, da gerade Schauspieler zumeist über kurze Engagements beschäftigt werden. Aber das Bundeskabinett hat noch weiter gegriffen. Auch in allen anderen Berufszweigen gilt nun, wer in seiner Arbeitshistorie immer nur kurze aber wiederkehrende Beschäftigungszeiten vorzuweisen hat, braucht nur noch 6 Monate vorweisen um in die Mindestleistung zu kommen.
Daran gekoppelt ist jedoch die Bedingung, dass die betreffenden Personen nicht mehr als 30.240 Euro im Jahr verdient haben. (laut Beschluss ist dies das durchschnittliche Jahreseinkommen deutscher Arbeitnehmer – seltsam, wie ich schon berichtete, liegt die Grenze laut statistischem Bundesamt bei 41.509 Euro ?)
So soll vermieden werden, dass bei kurzen Beschäftigungsverhältnissen wo ein überdurchschnittlich hohes Jahreseinkommen erzielt wurde noch zusätzlich Arbeitslosengeld ausgezahlt wird.
Die Leistungshöhe richtet sich nach der Arbeitszeitdauer im Berechnungszeitraum. So ergibt sich bei folgender Beschäftigungszeit in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung:
- 6 Monate Beschäftigt – Anspruch auf 3 Monate Arbeitslosengeld
- 8 Monate Beschäftigung – 4 Monate
- 10 Monate Beschäftigung – 5 Monate
Das Gesetz benötigt keine Zustimmung durch den Bundesrat und müsste damit wohl ab sofort gelten. Bitte wendet Euch an die örtliche Arbeitsagentur mit dem Hinweis auf diese Bekanntmachung des Arbeitsministeriums.





























Mai 26th, 2009 at 12:24
Sehr interessanter Beitrag!
Dezember 5th, 2010 at 14:34
Wie begründet sich denn das? Normale Angestellte müssen 12 Monate vorzeigen können und angestellte Künstler nicht? Oder hab ich das einiges verpasst???