ELENA will Dinge wissen, die ein Arbeitnehmer nicht preisgeben möchte. Das neue System verpflichtet Arbeitgeber zur Abgabe von durchaus berechtigten Angaben, zur Berechnung von Sozialleistungen. Allerdings ermöglicht es potentiell auch, dem Arbeitgeber das zukünftige Leben schwer zu machen, indem sensible Daten gespeichert werden.
Das Arbeitgeber monatlich die nötigen sozialversicherungsrechtlichen Daten an die Rentenversicherung melden müssen, ist altbekannt. Neu jedoch, ist ELENA. Dahinter verbirgt sich der Elektronische Entgeld- Nachweis, welcher das bisherige System ersetzt. Wer zukünftig Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Bafög beantragt, dem soll damit schnell geholfen werden, da ja schon alle Angaben vorliegen. Die Idee dazu kommt aus dem Wirtschaftsministerium und soll den Arbeitnehmern, Arbeitgebern bzw. den Leistungsträgern helfen, zukünftig viel Zeit und damit Geld zu sparen.
Monitor-Bericht schlägt Wellen
Dumm nur, dass man bei der Erfassung neben dem Gehalt, Urlaub und Fehlzeiten, auch die Gründe für das Fehlen wissen möchte. Ebenso werden dort Abmahnungen und Kündigungen erfasst. Zunächst interessierte man sich sogar für Streikteilnahmen. Hier ist man allerdings schon zurück gerudert, nachdem Monitor in der letzten Woche über ELENA berichtet hatte und das System als Datenkrake bezeichnete.
Prompt folgte auf der Presseseite der Arbeitsagentur eine Gegendarstellung. Diese besagt, dass man ja gar nicht auf die Daten alle zugreifen möchte und werde. Außerdem können die Daten nur durch bestimmte Sachbearbeiter eingesehen werden und das nur im Beisein der betreffenden Personen. Die Daten werden zudem verschlüsselt und die Arbeitnehmer müssen jede Abfrage genehmigen, indem man eine digitale Signatur und eine PIN nutzt. Dazu muss man sich z.B. beim Arbeitsamt registrieren und bekommt dort eine solche Karte. Also alles ein wenig wie beim Bankautomat. Damit soll ein hoher Schutz der Daten gewährleistet sein. Ein Video zu ELENA.
Wer kann darauf zugreifen?
Die Frage ist nur, wie lange noch? Ab 2015 können nämlich auch andere Einrichtungen, Daten daraus nutzen. z.B:
- Krankenkassen
- Pflegekassen
- Studentenwerke
- Unfallversicherungen
- Jobcenter
Und durch ein einfaches Bundesgesetz, kann die Nutzung, jederzeit ausgeweitet werden. Ebenfalls ausgesprochen fragwürdig, sind die Freitextfelder, die einem als Arbeitgeber Platz für Bewertungen und Kommentare geben. Kein Arbeitnehmer kann sich gegen diese Eintragungen wehren, hat er erst einmal seine Zustimmung zur Erfassung gegeben. Geschweige denn diese einsehen. Außerdem haben einige Politiker selbst stärkste Bedenken. So äußert sich der der Justizminister von Baden Würtenberg, Prof. Ulrich Goll, im Monitor Beitrag so:
Ich garantiere Ihnen, alle Daten die erhoben werden, werden hinterher für andere Zwecke genutzt, als es ursprünglich im Gesetz steht. Das habe ich bisher in jedem Fall so erlebt.
Dazu fällt mir noch ein anderer Bericht ein, der ebenfalls von Monitor aufgedeckt wurde. Dort hat man eine Frau “nach Aktenlage” als geistig behindert eingestuft und in eine Behindertenwerkstatt eingliedern wollen. Jetzt stelle man sich mal das Zusammenspiel eines negativen Eintrags eines Arbeitgebers in diesem Zusammenhang vor. Hier geht es zu diesem Bericht.






























Januar 22nd, 2010 at 02:02
Gegen die Datenkrake ELENA gibt es jetzt eine Online-Petition, von Peter Casper. Die E-Petition kann über die Seiten des Deutschen Bundestages erreicht werden. Ende der Mitzeichnungsfrist 02.03.2010
Bitte mitzeichenen und weitersagen!
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8926
Februar 24th, 2010 at 16:32
Die Agentur der Arbeit streitet bereits die Mitwirkung an ELENA ab. Die wollen sich ihr Hände reinwaschen. Aber Blut klebt leider für immer !!!