In der Online Ausgabe des manager Magazins steht heute ein Artikel mit der Überschrift: “Die Bildungsprämie kommt”. Weiter ist zu lesen, dass bis dato in Deutschland, im Gegensatz zu anderen Europäischen Ländern, Weiterbildung nicht gefördert wird.
Demnach soll jeder, der ein zu versteuerndes Einkommen von unter € 17.900 hat – bei Verheirateten liegt die gemeinsame Grenze mehr als doppelt so hoch, nämlich € 38.800 – die neue Bildungsprämie in Höhe von € 154 beantragen können. Allerdings muss der Antragsteller die gleiche Summe, also noch einmal € 154 selbst aufbringen. Einschließlich einer Bagatellgrenze von 30 Euro beträgt das Budget für die Weiterbildung damit 338 Euro.
Das nicht direkt der Deutsche Staat zahlt stimmt vielleicht, aber dennoch kann man auch hierzulande jetz und auch schon in der Vergangenheit auf Unterstützung bauen. Jedenfalls in NRW. Letztes Jahr habe ich für mich und eine Angestellte einen sogenannten Bildungscheck beantragt und auch erhalten. Mittels einem Bildungsschecks wird die Hälfte der Kursgebühren vom Land NRW getragen bzw. aus den Mitteln des Europäischen Spezialfonds. Maximal allerdings beträgt die Übernahme € 500. Außerdem muss die Maßnahme anerkannt sein. Als Beispiel: Ich belege einen Sprachkurs für € 600. Dann trägt der Bildungsgutschein € 300. Die Vergabe hat nichts mit dem Einkommen zu tun. Die Entscheidung zur Erteilung eines Bildungsgutscheines erfolgt durch Beratungsstellen. Wer nähere Infos braucht klickt einfach mal auf bildungsscheck.nrw.de In Niedersachsen wiederum gibt es ähnliches. Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in niedersächsischen kleinen und mittleren Unternehmen oder von Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhabern von Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigen. Nähere Infos dazu gibt es hier. In Schleswig Holstein ebenfalls. Wer dort wohnt und arbeitet, findet hier die passenden Infos.





























September 15th, 2008 at 22:13
Ab Sommer 2008 können Geringverdiener nach einem Bericht des “Handelsblatts” jährlich eine Prämie von 154 EUR für Weiterbildung beantragen, wenn sie selbst eben so viel beisteuern. Das Angebot gilt für Jahreseinkommen bis 17.900 EUR (35.800 EUR bei Verheirateten).