Der laxe Umgang von Facebook mit den Daten der User hat Datenschützer schon länger beschäftigt. Heute veröffentlichte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig Holstein eine Pressemitteilung, die für ordentlich Sprengstoff sorgen dürfte. Demnach kann das Einbinden von Facebooks “Gefällt mir” Button, oder das Betreiben einer Facebook Fanpage, sogar bis zu 50.000 Euro Bußgeld kosten.
Die Rechtsanwältin Nina Diercks hatte schon auf der Social-Media-Sicherheitskonferenz darauf hingewiesen, dass Facebook nach Ihrer Ansicht die deutschen Datenschützer auf den Plan rufen werden. Sie schreibt dazu auf Ihrem Blog, was Facebook Nutzer nun, nach der Entscheidung des ULD zu erwarten haben. Die Datenschützer bemängelden schon länger die Reichweitenanalyse von Facebook, scheinen aber auf handfeste Beweise gewartet zu haben. Die dazu erstellte “Datenschutzrechtliche Bewertung der Reichweitenanalyse von Facebook” zeigt auf, wie Facebook, aus Sicht der Datenschützer, mit den Daten der User umgeht.
Über 2 Jahre das Surfverhalten getrackt
Ist ein User bei Facebook eingeloggt, sorgen sogenannte Cookies dafür, dass er erkannt wird und seine Aktion auch seinem Profil zugeordnet werden kann. Einer der Cookies scheint laut Datenschützern sogar dazu zu dienen, dass Daten von nicht angemeldeten Usern bis zu 2 Jahren gesammelt. Meldet dieser sich dann selbst nach einem so langen Zeitraum an, stehen Facebook die Daten zur Verfügung und könnten dem Profil zugeordnet werden.
Gleichzeitig bemängelt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz, dass diese Daten mittels Schnittstellen auch Dritten zur Verfügung gestellt werden. Hier liegt auch das Problem für Fanpage Betreiber, also Besitzer einer Facebook-Seite. Nicht nur, dass man diese ja “liken” kann, sondern, dass den Administratoren mit “Facebook Insights” ein Statistiktool zur Verfügung gestellt wird, welches auch auf Kommentare, Likes und Abmeldungen Auskunft gibt und Rückschlüsse auf die User zulässt.
Zeit bis Ende September
Wegen der Missachtung des in § 15 Abs. 3 TMG festgelegten Trennungsgebotes ist das Einbinden von Social-Plugins von Facebook in deutschen Webseiten und das Betreiben von „Facebook Insights“ auf Fanpages innerhalb von Facebook unzulässig. Ein Verstoß gegen das Gebot § 15 Abs. 3 S. 3 TMG stellt zugleich eine Ordnungswidrigkeit nach § 16 Abs. 2 Nr. 5 TMG dar, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
So fasst es das ULD zusammen. Bis Ende September 2011 hat Facebook nun Zeit die entsprechenden Dienste abzuschalten. Sollte dies nicht geschehen, droht den deutschen Websitebetreibern die Facebook-Plugins einsetzen und Fanpagebesitzern ein saftiges Bußgeld bis zu 50.000 Euro. Das Facebook die Dienste bzw. die Cookies abschafft ist in meinen Augen nicht zu erwarten. Sollte dies dennoch geschehen, dann dürften sich die Datenschützer aber wohl anderer Themen wie den Apps annehmen.
Man rät zum Wechsel
Auf jeden Fall macht es mir den Eindruck, dass man sich auf Facebook eingeschossen hat. In der Analyse rät man den Usern sogar über die Nutzung anderer, europäischer Dienste nachzudenken. Im Wortlaut der Pressemitteilung:
Niemand sollte behaupten, es stünden keine Alternativen zur Verfügung; es gibt europäische und andere Social Media, die den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Internet-Nutzenden ernster nehmen. Dass es auch dort problematische Anwendungen gibt, darf kein Grund für Untätigkeit hinsichtlich Facebook sein, sondern muss uns Datenschutzaufsichtsbehörden dazu veranlassen, auch diesen Verstößen nachzugehen.
Was also tun?
Viele Unternehmen haben sich auf Facebook gestürzt und nicht selten als DAS Medium für Ihre Social-Media-Bemühungen gesehen, anstatt es nur als ein Bereich von vielen zu nutzen und an die Vergänglichkeit der einzelnen Anbieter zu denken. Dies könnte sich im schlimmsten Fall nun bitter rächen. Wer ein eigenes Blog und eine solide Karrierewebsite als Ziel für die Besucher aufgebaut hat und Social-Media nur als Trafficbringer verstanden hat, wird sich zwar ärgern und im schlimmsten Falle Facebook den Rücken kehren müssen, macht aber mit anderen Netzwerken weiter. Denn diese nutzt man natürlich ebenfalls im bunten Strauß der Kommunikationskanäle.
Sollten sich die Datenschützer tatsächlich durchsetzten, dürften diejenigen, die nur auf den Big Player Facebook gesetzt haben, nun in hektische Betriebsamkeit verfallen. Sonst würde deren Personalmarketing und/oder Produktmarketing am Ende ohne Zielgruppe bzw. Netzwerk dastehen. Egal wie es ausgeht, es zeigt wie schnell ein Kommunikationskanal wegbrechen kann. MySpace war dafür ein schönes Beispiel.
Nachtrag
Ob das Ganze nur ein voreiliger Vorstoß war, wird sich zeigen. Auf jeden Fall haben die Datenschützer die Rechnung ohne die Politiker gemacht. Diesmal schlagen sich einige von ihnen nämlich auf die Seite der User und fordern eine Rücknahme der Strafandrohung. Dies zeigt wiederum die Macht von Facebook asl Massenmedium. Denn welcher Wahlkampf, welche seelensammelnde Politiker-Fanpage funktioniert ohne Facebook. Selbst die Kanzlering müsste sich dann von Facebook verabschieden.
Noch ein Video mit einer Erklärung von Dr. Moritz Karg vom ULD:
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einigen Märkten bzw. Ländern einen großen Anklang finden. In den deutschsprachigen Ländern legt man oft wert auf eingefahrene Normen und tut sich oft schwer mit Neuerungen. Auch wenn diese eine Menge Vorteile bieten. Für die innovativen und experimentierfreudigen Personalabteilungen bietet sich aber mit dem Bewerbungsbutton von LinkedIn ein echter Mehrwert. Und wer über ein Bewerber-Management-System verfügt, sollte es schon als Pflichtübung ansehen. Und dem Bewerber sollte man es vor allem immer eins machen: Leicht!




Nachdem Sie dann unten auf Anwendung hinzufügen klicken, bekommen Sie Ihre Anwendungsdetails angezeigt. Darunter befindet sich auch der API-Key, den Sie nun anstatt des Textes (YOUR_API_KEY) im Javascript ersetzen. Dann erst können Sie den Javacode kopieren und in Ihre Seite integrieren.

Inside Facebook ist ein Nachrichten- und Informationsdienst, der über Produktneuheiten und Aktivitäten von Facebook informiert und eigene Daten über die Aktivitäten der User erhebt und zum Teil gegen Bezahlung zur Verfügung stellt. Dazu nutzt der Dienst sein sogenanntes “Inside Facebook Gold” Tracking-Tool. Bei der letzten Messung ermittelte man dann einen Einbruch bei den Userzahlen. Alleine in den USA soll Facebook zwischen Mai und Juni rund 6 Millionen aktive Nutzer weniger verzeichnen können.
Und auch in Afrika avanciert Facebook zum Renner und zeigt eine steile Entwicklung der Unique Visitors. Ein unglaubliches Potential.
Was bleibt ist oftmals der Griff in die virtuelle Fertigbildkiste. Diverse Bilderdienste bieten durchaus professionelle Fotografien, die man für wenig Geld und mit weitreichenden Veröffentlichungsrechten erwerben kann. Das führt dazu, dass man oftmals auf die ewig gleichen Fotos bzw. Gesichter stößt und die Motivinhalte nicht im Geringsten den gewünschten Inhalt einer Stellenanzeige transportieren. Auch eine optimierte, dem Auge gefällige Darstellung die mit dem Text und dem Gesamtaufbau harmoniert, entfällt hier oftmals völlig.
Wer sich schon einmal mit Augmented Reality, also der erweiterten Realität befasst hat, weiß, dass die Darstellungsmöglichkeiten wirklich vielfältig geworden sind. Es wäre also kein Problem einen virtuellen Rundgang am eventuell zukünftigen Arbeitsplatz auf diese Weise anzubieten oder sich der Recruiter auf diese Weise digital vorstellt und über den Bewerbungsablauf informiert. Spielereine die hängen bleiben, aber erst beim zweiten Eindruck zählen dürften.


Mühevoll gepflegte Images, die sehr viel Zeit, Manpower und Geld gekostet haben, können so innerhalb kürzester Zeit in sich zusammen fallen. Nehmen wir nur mal den Punkt Mobbing. Wann erlangte schon einmal ein Prozess vor dem Arbeitsgericht zwischen einem Mobbingopfer und dem Arbeitgeber großes Aufsehen in der breiten Öffentlichkeit? Heute berichten Opfer direkt via Tweet oder Facebook über ihr Leid und Urteile werden gerne über die gleichen Wege einer breiten Masse vor Augen geführt. Ehemalige Mitarbeiter bewerten Ex-Arbeitgeber nicht nur in Bewertungsportalen, sondern plaudern nicht selten nach ihrem Weggang über Unzufriedenheit oder miese Chefs und Kollegen.













Fr, Aug 19, 2011
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